Die jährliche Unterweisung für Krane bezieht sich auf die Nutzung von teilkraft- und kraftbetriebenen Krananlagen, hier speziell Brücken und Portalkrananlagen. Die Onlineschulung besteht aus folgenden Themen.
Ausbildungsinhalt
Allgemeine Informationen:
An der jährlichen Onlineunterweisung können nur Personen teilnehmen welche das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine Ausbildungsqualifikation der Stufe 1 (Allgemeine Ausbildung) oder Stufe 3 (innerbetriebliche Ausbildung) erfolgreich absolviert haben. Die FVG mbH behält es sich vor vereinzelt die entsprechenden Vorkenntnisse zu kontrollieren.
Die Onlineschulung der jährlichen Unterweisung ersetzt keine Ausbildung im Umgang mit Brücken- und Portalkrananlagen oder anderen Kranen. Sie gilt nicht als Berechtigung einen kraft- oder teilkraftbetriebenen Kran zu benutzen.
*Die Onlineunterweisung ist auf Deutsch erhältlich. Weitere Sprachen auf Nachfrage möglich.