Schulung PSA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)

DGUV-R 112-198 Zuverlässig, kompetent und schnell!...
Wir fangen Sie auf!

Wer braucht „PSA gegen Absturz“? 

Mitarbeiter, die gelegentlich oder regelmäßig auf hochgelegenen Arbeitsplätzen arbeiten und noch keinen Kurs abgelegt haben. 


Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) schützt Beschäftigte vor Stürzen und damit vor möglichen, schweren Verletzungen oder Folgekrankheiten. 
In der DGUV Vorschrift 1 ist die Unterweisung mindestens einmal jährlich gefordert. Neben theoretischen Kenntnissen führen wir für Sie auch eine praktische Übung zur Anwendung der Ausrüstung durch. Eine Abseilübung zum Selbstretten bzw. zum Retten von Personen ist ebenso enthalten.

In dieser Unterweisung berücksichtigen wir die aktuellen arbeitsschutzspezifischen Gesetze, Verordnungen, DGUV-Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik.

 

Preise auf Anfrage.