ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für AUSBILDUNGEN und FORTBILDUNGEN
der Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH

1. Geltungsbereich

Die Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH mit Sitz in 96515 Sonneberg hat die Geschäftsfelder: I. Vertrieb, II. Einbau- und Reparaturleistungen, III. Schulungen und IV. Vermietung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Schulungsbedingungen“) gelten für alle Aus- und Fortbildungen der Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH. Diese sind:

Ausbildungsschulungen für:

  • Fahrer von Flurförderzeugen (umgangssprachlich „Staplerschein“ für den Nicht Öffentlichen Verkehrsraum)
  • Bediener von kraft- und teilkraftbetriebenen Krananlagen (Umgangssprachlich „Kranschein“, spezifisch für die Befähigung zum Steuern von Brücken- und Portalkrananlagen oder LKW Ladekranen)
  • Bediener von Hubarbeitsbühnen (umgangssprachlich „Hubarbeitsbühnenschein“, alle Ausbildungsstufen)
  • Bediener von geländegängigen Teleskopladern (umgangssprachlich „Teleskopladerschein“, alle Ausbildungsklassen)
  • Bediener von Erdbaumaschinen (umgangssprachlich „Baggerschein“, alle Ausbildungsklassen)
  • Auswahl und Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz
  • Ladungssicherung auf Kleintransportern und LKW
  • Brand- und Evakuierungshelfer
  • Ausbildung zum Ausbilder (umgangssprachlich „Ausbilderschein“, spezifisch für Flurförderzeuge, Krane, Hubarbeitsbühnen und Teleskoplader)

Fortbildungsschulungen

  • Jährliche Unterweisungen für oben genannte Erstausbildungen
  • Maschinenbezogene Unterweisungen
  • Zusatzausbildung für Sondermaschinen aus den oben genannten Bereichen

Mit der Anmeldung für einen der angebotenen Schulungen oder Fortbildungen erkennt der Kunde die Schulungsbedingungen der Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH als verbindlich an. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn die Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

2. Anmeldung, Leistungen, Zahlungsbedingungen

Anmeldungen zu den angebotenen Schulungen oder Fortbildungen müssen mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular, welches unter www.diez-schulungen.de bereit gestellt wird, per E-Mail, Fax oder Post erfolgen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH mit dem Auftraggeber zustande. Soweit die Schulungsteilnehmer/innen nicht voll geschäftsfähig sind, ist die Anmeldung auch vom gesetzlichen Vertreter (z.B. Eltern) zu unterzeichnen. Die Schulungsteilnehmer/innen müssen körperlich und geistig geeignet sein. Die Schulungen und Prüfungen werden in deutscher Sprache abgehalten, aus diesem Grund ist das Verständnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift notwendig. Bei Schulungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen zu einer Schulungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Daten der Schulungsteilnehmer/innen werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung einhergehenden persönlichen Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert und aufbewahrt. Es gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Alle Preise verstehen sich brutto inkl. der zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Inhalt und die Durchführung der Schulungen richtet sich nach der jeweiligen Schulungsbeschreibung, die Inhalt des Vertrages wird. Der Preis für die Schulungen umfasst, sofern in der Schulungsbeschreibung nicht abweichend beschrieben, folgende Leistungen:

Vermittlung der notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse durch erfahrene Ausbilder/innen innerhalb der vereinbarten Schulungszeit am mitgeteilten Schulungsort.

Im Rahmen der praktischen Ausbildung Zurverfügungstellung der entsprechenden Fahrzeuge/Maschinen/Geräte und Übungsmittel, Versicherung der Teilnehmer/innen Aushändigung von Ausbildungsunterlagen bei der Schulung, Bereitstellung von Prüfungsunterlagen und Durchführung der theoretischen und praktischen Prüfung. Als Servicedienstleistung bietet Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH in verschiedenen Bereichen die theoretische Prüfung auch in Fremdsprachen an. Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH übernimmt keine Haftung über die Richtigkeit der Übersetzung, im Falle eines Nichtbestehens kann dies nicht als Grundlage zur Minderung gewählt werden. Ausbildungen und Fortbildungen in ausländischer Sprache können nur mit einem von der Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH beauftragten Dolmetscher erfolgen. Bei eigenen Dolmetschern übernimmt Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH keine Haftung über die Richtigkeit der Übersetzung. Nach bestandener schriftlicher theoretischer und ggf. notwendiger praktischer Prüfung erhält der Schulungsteilnehmer/in eine Teilnahmebescheinigung. Bei einer der Ausbildungsveranstaltungen (Flurförderzeuge, Krane, Hubarbeitbsbühnen, Teleskoplader) erhält der Teilnehmer / die Teilnehmerin zusätzlich einen Fahrausweis als Kunststoffkarte. Bei „Online“ Fortbildungen kann sich ein entsprechendes Zertifikat nach bestandener Prüfung ausgedruckt werden, bei „Präsenz“ Fortbildungen erhalten die teilnehmenden Personen entweder eine Teilnahmebescheinigung oder der Auftraggeber einen schriftlichen Nachweis mit Schulungsinhalt und Teilnehmerliste.  Eine Garantie für das Bestehen der Prüfungen kann nicht gegeben werden. Eine nicht bestandene theoretische oder praktische Prüfung kann wiederholt werden. Von den Teilnehmer/innen mitzubringen sind: Notizblock und Kugelschreiber, Verpflegung (Getränke und Snacks können in unserem Haus erworben werden). Für die praktische Ausbildung ist enganliegende Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe mindestens Klasse S1 und ggf. witterungsentsprechende Kleidung zu tragen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der erbrachten Dienstleistung. Privatpersonen erhalten die Rechnung im Voraus, welche bis Veranstaltungsbeginn zu begleichen ist. Rechnungen für Schulungen sind zahlbar bei Rechnungsstellung mit einer verbleibenden Frist von 14 Tagen ohne Abzug.

3. Rücktritt, Ausfallgebühren

Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu zehn Werktage vor Beginn der Aus- und Weiterbildung schriftlich, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang bei Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH maßgeblich. Die Stornierung bedarf der Schriftform und ist unterschreiben per E-Mail, Fax oder Post an Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH zu senden. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet. Eventuell geleistete Zahlungen werden vollumfänglich zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt sind 50 % der Schulungsgebühr (inkl. MwSt.) oder bei Nichtteilnahme 100% der Schulungsgebühr (inkl. MwSt.) als Ausfallgebühr geschuldet. Diese Ausfallgebühr entfällt, wenn der absagende Auftraggeber bei Absage einen zahlenden Ersatzteilnehmer stellt oder mit Zustimmung der Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH schriftlich einen Ersatztermin vereinbart. Für nicht bestandene Prüfungen erfolgt keine Kostenerstattung oder –anrechnung auf Widerholungskurse. Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH behält sich die Absage einer Aus- und Fortbildung aus Gründen die durch Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH nicht zu nennen sind, vor. In einem derartigen Fall wird Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH Ersatztermine anbieten und diese mit dem Auftraggeber absprechen. Dem Auftraggeber entstehen hierdurch keine Mehrkosten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art sind in diesem Fall ausgeschlossen.

4. Haftung

Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle, Beschädigungen und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume/Schulungsgelände mitgebrachten Gegenständen jeglicher Art, entstehen. Bei von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund haftet Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wenn eine wesentliche Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichbarkeit des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht), haftet Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur vorhersehbaren, typischerweise auftretenden Schadenshöhe. Die gesetzliche Haftung für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit) bleibt von der vorgenannten Haftungsbeschränkung unberührt. Die Aus- und Fortbildungen von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH werden nach dem jeweiligen Stand der Technik sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Aus- und Fortbildungen werden von erfahrenen Ausbildern durchgeführt, alle Materialien, Unterlagen und Handouts werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen und Stand der Technik erstellt. Die Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte und Unterlagen.

5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle ausgegebenen Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und werden den Teilnehmern exklusiv zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch des Nachdrucks, der Digitalisierung oder Photographie, der Vervielfältigung der Unterlagen oder Teilen hieraus bleiben vorbehalten. Auch Teile der Schulungsunterlagen dürfen ohne die schriftliche Genehmigung von Diez Aus- und fortbildungszentrum GmbH nicht in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Schulungsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung von elektronischen Systemen vervielfältigt, verarbeitet oder zur Weitergabe benutzt werden.

6. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schriftform und Salvatorische Klausel

Erfüllungsort ist Sitz der Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH. Für die Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

(Erstfassung 10/2017, Aktualisiert 03/2021)

 

ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN zur Verwendung gegenüber Unternehmen der
Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH

 

  1. Geltungsbereich


    1. Die Diez Aus- und  Fortbildungszentrum GmbH mit Sitz in 96515 Sonneberg hat die Geschäftsfelder: I. Vertrieb, II. Reparatur- und Montageleistungen, III. Schulungen und IV. Vermietung. Diese Allgemeinen Lieferbedingen gelten nur für alle Kauf- und Lieferverträge (I.) zwischen der Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH und ihren Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Die AGB für andere Geschäftsfelder können sie im Internet unter www.diez-schulungen.de einsehen.
    2. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Sie gelten auch für künftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
    3. Soweit Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht schriftlich zugestimmt worden ist, sind diese nicht Vertragsbestandteil.
  2. Angebot und Vertragsabschluss


    1. Alle Angebote von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen und Aufträge kann Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. Die Annahme erfolgt schriftlich (auch per Fax oder E-Mail), durch Rechnungsstellung oder durch Lieferung der bestellten Waren.
    2. Soweit ein Kaufvertrag schriftlich geschlossen wird, ist dieser, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen alleine maßgeblich und gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Ergänzungen und Abänderungen eines schriftlich geschlossenen Kaufvertrages bedürfen der Textform (auch per Fax oder E-Mail)
  3. Lieferungen und Leistungen, Höhere Gewalt, Selbstbelieferungsvorbehalt
    1. Die vertraglichen Verpflichtungen von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Alle Angaben im Angebot wie Abbildungen und Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben wie Geschwindigkeiten, Brennstoffverbrauch und Bedienungskosten sind Zirka-Werte mit Toleranzspannen, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt, und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar. Die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile ist zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Die Beschaffenheit der Liefergegenstände wird nicht garantiert, soweit von Diez nicht schriftlich etwas anderes ausdrücklich erklärt ist. Der Kunde hat auf besondere Einsatz- oder Umgebungsbedingungen (z. B. besondere Umwelt- und Standortanforderungen), die von den Normbedingungen der Hersteller-Verkaufsunterlagen abweichen, schriftlich hinzuweisen, ansonsten sind mangels eines solchen Hinweises die Normbedingungen des Herstellers maßgeblich.
    2. Kostenangaben, Zeichnungen und technische Unterlagen oder andere technische Informationen dürfen nicht ohne Zustimmung von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH verwendet werden, außer für Aufstellung, Inbetriebnahme, Benutzung und Wartung des Liefergegenstandes. An sämtlichen Unterlagen, die nicht zum Lieferumfang gehören, behält sich Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH bzw. der Hersteller die Eigentums- und Urheberrechte vor.
    3. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; der Verkäufer wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten. Höhere Gewalt(z.B. Streik, Aussperrungen, unverschuldete Betriebsstörungen oder Natur-ereignisse) verändern die Leistungsfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Störungen.
  4. Preise und Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs- und Abtretungsverbot
    1. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Listenpreise von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH zum Zeitpunkt des Zugangs der Bestellung.
    2. Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, jedoch ohne Verpackung. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH zurückgenommen.
    3. Soll die Ware oder Leistung erst später als vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden, so ist Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH dazu berechtigt eine zwischenzeitliche Erhöhung der Umsatzsteuer oder des Herstellerpreises an den Kunden weiterzugeben.
    4. Zahlungen sind bei Auslieferung des Verkaufsgegenstandes fällig, spätestens eine Woche nach Meldung der Versandbereitschaft. Zahlungen sind ausschließlich an Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH zu leisten; für Zahlungen an Vertreter oder Vermittler bedarf es der schriftlichen Einwilligung von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH. Eine Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
    5. Forderungen des Kunden gegen Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH können nur mit schriftlicher Zustimmung von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH abgetreten werden.
    6. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 
  5. Lieferfrist, Teillieferungen


    1. Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH haftet gegenüber dem Kunden bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, so ist die Haftung von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    2. Zu Teillieferungen ist Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH.
  6. Leistungsort, Gefahrübergang, Versand und Transportversicherung


    1. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Die Gefahr geht mit der Übernahme auf den Kunden über.
    2. Der Kunde hat seine Bereitschaft zur Übernahme ab Werk, Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH mindestens eine Woche vor dem Liefertermin schriftlich zu erklären. Erfolgt dies nicht, so ist Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH dazu berechtigt, den Kaufgegenstand auf Rechnung des Kunden zu versenden, wobei dann die Gefahr auf den Kunden mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Transportunternehmer/Spediteur übergeht.
    3. Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH wird eine Transportversicherung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden abschließen. Die Kosten einer solchen Versicherung sind vom Kunden zu tragen. Besondere Schutzvorrichtungen werden nur mitgeliefert, soweit dies schriftlich ausdrücklich vereinbart ist.
  7. Mängelrechte des Käufers, Betriebsstunden


    1. Die Geltendmachung von erkennbaren Mängeln setzt die Erfüllung der Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB voraus.
    2. Hat die gelieferte Ware Mängel, so kann der Kunde zunächst nur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) in angemessener Frist verlangen, es sei denn, dies ist mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden. Mehrfache Nacherfüllung ist zulässig. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis angemessen herabsetzen (Minderung) oder vom Vertrag zurücktreten. Beruht der Mangel auf einem Verschulden von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH, kann der Kunde unter den Voraussetzungen von Ziff. 8 Schadenersatz verlangen.
    3. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung; bei Abnahme ab Abnahme.
    4. Soweit der Hersteller seine Gewährleistung auf eine Betriebsstundenzahl beschränkt, gilt dies auch im Verhältnis zwischen Diez und dem Kunden. Mangels einer ausdrücklichen Beschränkung gilt eine Beschränkung von 2.000 Betriebsstunden.
  8. Haftungsbegrenzung


    1. Im Falle einer vorsätzlichen Pflichtverletzung haftet Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unbeschränkt.
    2. Bei fehlendem Vorsatz von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH gilt: Im Falle einer gesetzlich vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung, insbesondere aus Garantie, sowie für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) haftet Diez – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen im Übrigen – unbeschränkt. Bei sonstigen Pflichtverletzungen haftet Diez nur für grobe Fahrlässigkeit. Sofern eine wesentliche Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichbarkeit des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht), haftet Diez auch für leichte Fahrlässigkeit. In beiden vorstehenden Fällen haftet Diez nur bis zur vorhersehbaren, typischerweise auftretenden Schadenshöhe. Soweit nicht vorstehend etwas anderes geregelt ist, ist die Haftung von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH ausgeschlossen.
    3. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH ist in gleicher Weise gemäß den vorstehenden Regelungen beschränkt.
  9. Eigentumsvorbehalt


    1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, gilt Folgendes:
    2. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH (Vorbehaltsware). Im Falle einer Zahlungsvereinbarung durch Scheck erstreckt sich der Vorbehalt auf die Gutschrift des erhaltenen Schecks bei Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH. Der Eigentumsvorbehalt besteht auch dann fort, wenn die Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Maschinenbruch, Wasser, Feuer und sonstige Schäden zu versichern. Weist der Kunde den Abschluss einer solchen Versicherung nicht schriftlich nach, kann Diez die Vorbehaltsware für den Kunden versichern und diese Kosten in Rechnung stellen. Etwaige Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Kunde rechtzeitig auf seine eigenen Kosten durchzuführen.
    4. Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
    5. Über Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde Diez unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten der Beseitigung solcher Maßnahmen gehen zu Lasten des Kunden.
    6. Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiter zu verkaufen oder deren Gebrauch entgeltlich Dritten zu überlassen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte aus der Weiterveräußerung oder Gebrauchsüberlassung an Diez in Höhe des Rechnungswertes der Erstveräußerung der Vorbehaltsware zuzüglich 20 % ab, unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Verarbeitung weitergegeben werden und ohne dass es hierzu noch einer besonderen Abtretungserklärung im Einzelfall bedarf. Diez nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Hiervon wird Diez Gebrauch machen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Diez nicht nachkommt oder wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Kunden gestellt wird.
    7. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht der Diez gehörenden Waren durch den Kunden steht Diez das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeitenden Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Für die entstehende neue Sache gilt sonst das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
    8. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Diez zur Rücknahme nach schriftlicher Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet, ohne dass die Rücknahme automatisch den Rücktritt von dem Liefervertrag bedeutet. In diesem Fall ist der Ablauf der Lieferfrist gehemmt. Diez behält sich vor, nach Behebung des Leistungshindernisses oder Leistung einer Sicherheit den Kunden unter erneuter Geltung und Fortlauf der vereinbarten Lieferfrist zu beliefern. Hiervon unberührt bleibt das Recht von Diez nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten.
    9. Diez ihr zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
  10. Schadensersatz
    1. Tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurück oder kommt der Kunde seiner Abnahmeverpflichtung – nach Verstreichen einer von Diez gesetzten Nachfrist – nicht nach, so gilt:
    2. Unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schadensersatz geltend zu machen, kann Diez GmbH Schadensersatz in Höhe einer Pauschale von 5 % des Verkaufspreises-Netto fordern. Es handelt sich nicht um eine Vertragsstrafe. Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.
  11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand Ist der Besteller Kaufmann, so gilt:


    1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Diez und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
    2. Erfüllungsort für die von beiden Seiten zu erbringenden Leistungen ist Sonneberg.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Sonneberg.

 

(Stand 10/2017 überarbeitet 04/2021)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für AUSBILDUNGEN und FORTBILDUNGEN
der Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH

  1. Geltungsbereich

    Die Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH mit Sitz in 96515 Sonneberg hat die Geschäftsfelder: I. Vertrieb, II. Einbau- und Reparaturleistungen, III. Schulungen und IV. Vermietung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Schulungsbedingungen“) gelten für alle Aus- und Fortbildungen der Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH. Diese sind:

Ausbildungsschulungen für:

  • Fahrer von Flurförderzeugen

umgangssprachlich „Staplerschein“ für den Nicht Öffentlichen Verkehrsraum

  • Bediener von kraft- und teilkraftbetriebenen Krananlagen

Umgangssprachlich „Kranschein“, spezifisch für die Befähigung zum Steuern von Brücken- und Portalkrananlagen oder LKW Ladekranen

  • Bediener von Hubarbeitsbühnen
    umgangssprachlich „Hubarbeitsbühnenschein“, alle Ausbildungsstufen
  • Bediener von geländegängigen Teleskopladern
    umgangssprachlich „Teleskopladerschein“, alle Ausbildungsklassen
  • Bediener von Erdbaumaschinen
    umgangssprachlich „Baggerschein“, alle Ausbildungsklassen
  • Auswahl und Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz
  • Ladungssicherung auf Kleintransportern und LKW
  • Brand- und Evakuierungshelfer
  • Ausbildung zum Ausbilder
    umgangssprachlich „Ausbilderschein“, spezifisch für Flurförderzeuge, Krane, Hubarbeitsbühnen und Teleskoplader

Fortbildungsschulungen

  • Jährliche Unterweisungen für oben genannte Erstausbildungen
  • Maschinenbezogene Unterweisungen
  • Zusatzausbildung für Sondermaschinen aus den oben genannten Bereichen

Mit der Anmeldung für einen der angebotenen Schulungen oder Fortbildungen erkennt der Kunde die Schulungsbedingungen der Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH als verbindlich an. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn die Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

  1. Anmeldung, Leistungen, Zahlungsbedingungen

    Anmeldungen zu den angebotenen Schulungen oder Fortbildungen müssen mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular, welches unter www.diez-schulungen.de bereit gestellt wird, per E-Mail, Fax oder Post erfolgen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH mit dem Auftraggeber zustande. Soweit die Schulungsteilnehmer/innen nicht voll geschäftsfähig sind, ist die Anmeldung auch vom gesetzlichen Vertreter (z.B. Eltern) zu unterzeichnen. Die Schulungsteilnehmer/innen müssen körperlich und geistig geeignet sein. Die Schulungen und Prüfungen werden in deutscher Sprache abgehalten, aus diesem Grund ist das Verständnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift notwendig. Bei Schulungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen zu einer Schulungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Daten der Schulungsteilnehmer/innen werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung einhergehenden persönlichen Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert und aufbewahrt. Es gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Alle Preise verstehen sich brutto inkl. der zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Inhalt und die Durchführung der Schulungen richtet sich nach der jeweiligen Schulungsbeschreibung, die Inhalt des Vertrages wird. Der Preis für die Schulungen umfasst, sofern in der Schulungsbeschreibung nicht abweichend beschrieben, folgende Leistungen:

Vermittlung der notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse durch erfahrene Ausbilder/innen innerhalb der vereinbarten Schulungszeit am mitgeteilten Schulungsort.

Im Rahmen der praktischen Ausbildung Zurverfügungstellung der entsprechenden Fahrzeuge/Maschinen/Geräte und Übungsmittel, Versicherung der Teilnehmer/innen Aushändigung von Ausbildungsunterlagen bei der Schulung, Bereitstellung von Prüfungsunterlagen und Durchführung der theoretischen und praktischen Prüfung. Als Servicedienstleistung bietet Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH in verschiedenen Bereichen die theoretische Prüfung auch in Fremdsprachen an. Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH übernimmt keine Haftung über die Richtigkeit der Übersetzung, im Falle eines Nichtbestehens kann dies nicht als Grundlage zur Minderung gewählt werden. Ausbildungen und Fortbildungen in ausländischer Sprache können nur mit einem von der Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH beauftragten Dolmetscher erfolgen. Bei eigenen Dolmetschern übernimmt Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH keine Haftung über die Richtigkeit der Übersetzung. Nach bestandener schriftlicher theoretischer und ggf. notwendiger praktischer Prüfung erhält der Schulungsteilnehmer/in eine Teilnahmebescheinigung. Bei einer der Ausbildungsveranstaltungen (Flurförderzeuge, Krane, Hubarbeitbsbühnen, Teleskoplader) erhält der Teilnehmer / die Teilnehmerin zusätzlich einen Fahrausweis als Kunststoffkarte. Bei „Online“ Fortbildungen kann sich ein entsprechendes Zertifikat nach bestandener Prüfung ausgedruckt werden, bei „Präsenz“ Fortbildungen erhalten die teilnehmenden Personen entweder eine Teilnahmebescheinigung oder der Auftraggeber einen schriftlichen Nachweis mit Schulungsinhalt und Teilnehmerliste.  Eine Garantie für das Bestehen der Prüfungen kann nicht gegeben werden. Eine nicht bestandene theoretische oder praktische Prüfung kann wiederholt werden. Von den Teilnehmer/innen mitzubringen sind: Notizblock und Kugelschreiber, Verpflegung (Getränke und Snacks können in unserem Haus erworben werden). Für die praktische Ausbildung ist enganliegende Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe mindestens Klasse S1 und ggf. witterungsentsprechende Kleidung zu tragen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der erbrachten Dienstleistung. Privatpersonen erhalten die Rechnung im Voraus, welche bis Veranstaltungsbeginn zu begleichen ist. Rechnungen für Schulungen sind zahlbar bei Rechnungsstellung mit einer verbleibenden Frist von 14 Tagen ohne Abzug.

  1. Rücktritt, Ausfallgebühren


Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu zehn Werktage vor Beginn der Aus- und Weiterbildung schriftlich, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang bei Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH maßgeblich. Die Stornierung bedarf der Schriftform und ist unterschreiben per E-Mail, Fax oder Post an Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH zu senden. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet. Eventuell geleistete Zahlungen werden vollumfänglich zurückerstattet. Bei Nichtteilnahme werden 100% der Schulungsgebühr (inkl. MwSt.) als Ausfallgebühr geschuldet. Diese Ausfallgebühr entfällt, wenn der absagende Auftraggeber bei Absage einen zahlenden Ersatzteilnehmer stellt oder mit Zustimmung der Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH schriftlich einen Ersatztermin vereinbart. Für nicht bestandene Prüfungen erfolgt keine Kostenerstattung oder –anrechnung auf Widerholungskurse. Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH behält sich die Absage einer Aus- und Fortbildung aus Gründen die durch Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH nicht zu nennen sind, vor. In einem derartigen Fall wird Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH Ersatztermine anbieten und diese mit dem Auftraggeber absprechen. Dem Auftraggeber entstehen hierdurch keine Mehrkosten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art sind in diesem Fall ausgeschlossen.

  1. Haftung

    Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle, Beschädigungen und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume/Schulungsgelände mitgebrachten Gegenständen jeglicher Art, entstehen. Bei von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund haftet Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wenn eine wesentliche Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichbarkeit des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht), haftet Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur vorhersehbaren, typischerweise auftretenden Schadenshöhe. Die gesetzliche Haftung für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit) bleibt von der vorgenannten Haftungsbeschränkung unberührt. Die Aus- und Fortbildungen von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH werden nach dem jeweiligen Stand der Technik sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Aus- und Fortbildungen werden von erfahrenen Ausbildern durchgeführt, alle Materialien, Unterlagen und Handouts werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen und Stand der Technik erstellt. Die Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte und Unterlagen.
  2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle ausgegebenen Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und werden den Teilnehmern exklusiv zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch des Nachdrucks, der Digitalisierung oder Photographie, der Vervielfältigung der Unterlagen oder Teilen hieraus bleiben vorbehalten. Auch Teile der Schulungsunterlagen dürfen ohne die schriftliche Genehmigung von Diez Aus- und fortbildungszentrum GmbH nicht in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Schulungsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung von elektronischen Systemen vervielfältigt, verarbeitet oder zur Weitergabe benutzt werden.………………………………………………………..

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schriftform und Salvatorische Klausel

    Erfüllungsort ist Sitz der Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH. Für die Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

(Erstfassung 10/2017, Aktualisiert 03/2021)

 

 

 

 

 

 

 

ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN zur Verwendung gegenüber Unternehmen der
Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH

 

  1. Geltungsbereich


    1. Die Diez Aus- und  Fortbildungszentrum GmbH mit Sitz in 96515 Sonneberg hat die Geschäftsfelder: I. Vertrieb, II. Reparatur- und Montageleistungen, III. Schulungen und IV. Vermietung. Diese Allgemeinen Lieferbedingen gelten nur für alle Kauf- und Lieferverträge (I.) zwischen der Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH und ihren Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Die AGB für andere Geschäftsfelder können sie im Internet unter www.diez-schulungen.de einsehen.

    2. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Sie gelten auch für künftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

    3. Soweit Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht schriftlich zugestimmt worden ist, sind diese nicht Vertragsbestandteil.

  2. Angebot und Vertragsabschluss


    1. Alle Angebote von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen und Aufträge kann Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. Die Annahme erfolgt schriftlich (auch per Fax oder E-Mail), durch Rechnungsstellung oder durch Lieferung der bestellten Waren.

    2. Soweit ein Kaufvertrag schriftlich geschlossen wird, ist dieser, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen alleine maßgeblich und gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Ergänzungen und Abänderungen eines schriftlich geschlossenen Kaufvertrages bedürfen der Textform (auch per Fax oder E-Mail)

  3. Lieferungen und Leistungen, Höhere Gewalt, Selbstbelieferungsvorbehalt

    1. Die vertraglichen Verpflichtungen von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Alle Angaben im Angebot wie Abbildungen und Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben wie Geschwindigkeiten, Brennstoffverbrauch und Bedienungskosten sind Zirka-Werte mit Toleranzspannen, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt, und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar. Die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile ist zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Die Beschaffenheit der Liefergegenstände wird nicht garantiert, soweit von Diez nicht schriftlich etwas anderes ausdrücklich erklärt ist. Der Kunde hat auf besondere Einsatz- oder Umgebungsbedingungen (z. B. besondere Umwelt- und Standortanforderungen), die von den Normbedingungen der Hersteller-Verkaufsunterlagen abweichen, schriftlich hinzuweisen, ansonsten sind mangels eines solchen Hinweises die Normbedingungen des Herstellers maßgeblich.
    2. Kostenangaben, Zeichnungen und technische Unterlagen oder andere technische Informationen dürfen nicht ohne Zustimmung von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH verwendet werden, außer für Aufstellung, Inbetriebnahme, Benutzung und Wartung des Liefergegenstandes. An sämtlichen Unterlagen, die nicht zum Lieferumfang gehören, behält sich Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH bzw. der Hersteller die Eigentums- und Urheberrechte vor.

    3. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; der Verkäufer wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten. Höhere Gewalt(z.B. Streik, Aussperrungen, unverschuldete Betriebsstörungen oder Natur-ereignisse) verändern die Leistungsfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Störungen.
  4. Preise und Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs- und Abtretungsverbot

    1. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Listenpreise von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH zum Zeitpunkt des Zugangs der Bestellung.

    2. Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, jedoch ohne Verpackung. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH zurückgenommen.

    3. Soll die Ware oder Leistung erst später als vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden, so ist Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH dazu berechtigt eine zwischenzeitliche Erhöhung der Umsatzsteuer oder des Herstellerpreises an den Kunden weiterzugeben.

    4. Zahlungen sind bei Auslieferung des Verkaufsgegenstandes fällig, spätestens eine Woche nach Meldung der Versandbereitschaft. Zahlungen sind ausschließlich an Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH zu leisten; für Zahlungen an Vertreter oder Vermittler bedarf es der schriftlichen Einwilligung von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH. Eine Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung.

    5. Forderungen des Kunden gegen Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH können nur mit schriftlicher Zustimmung von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH abgetreten werden.

    6. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

  5. Lieferfrist, Teillieferungen


    1. Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH haftet gegenüber dem Kunden bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, so ist die Haftung von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

    2. Zu Teillieferungen ist Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH.

  6. Leistungsort, Gefahrübergang, Versand und Transportversicherung


    1. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Die Gefahr geht mit der Übernahme auf den Kunden über.

    2. Der Kunde hat seine Bereitschaft zur Übernahme ab Werk, Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH mindestens eine Woche vor dem Liefertermin schriftlich zu erklären. Erfolgt dies nicht, so ist Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH dazu berechtigt, den Kaufgegenstand auf Rechnung des Kunden zu versenden, wobei dann die Gefahr auf den Kunden mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Transportunternehmer/Spediteur übergeht.

    3. Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH wird eine Transportversicherung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden abschließen. Die Kosten einer solchen Versicherung sind vom Kunden zu tragen. Besondere Schutzvorrichtungen werden nur mitgeliefert, soweit dies schriftlich ausdrücklich vereinbart ist.

  7. Mängelrechte des Käufers, Betriebsstunden


    1. Die Geltendmachung von erkennbaren Mängeln setzt die Erfüllung der Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB voraus.

    2. Hat die gelieferte Ware Mängel, so kann der Kunde zunächst nur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) in angemessener Frist verlangen, es sei denn, dies ist mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden. Mehrfache Nacherfüllung ist zulässig. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis angemessen herabsetzen (Minderung) oder vom Vertrag zurücktreten. Beruht der Mangel auf einem Verschulden von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH, kann der Kunde unter den Voraussetzungen von Ziff. 8 Schadenersatz verlangen.

    3. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung; bei Abnahme ab Abnahme.

    4. Soweit der Hersteller seine Gewährleistung auf eine Betriebsstundenzahl beschränkt, gilt dies auch im Verhältnis zwischen Diez und dem Kunden. Mangels einer ausdrücklichen Beschränkung gilt eine Beschränkung von 2.000 Betriebsstunden.

  8. Haftungsbegrenzung


    1. Im Falle einer vorsätzlichen Pflichtverletzung haftet Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unbeschränkt.

    2. Bei fehlendem Vorsatz von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH gilt: Im Falle einer gesetzlich vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung, insbesondere aus Garantie, sowie für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) haftet Diez – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen im Übrigen – unbeschränkt. Bei sonstigen Pflichtverletzungen haftet Diez nur für grobe Fahrlässigkeit. Sofern eine wesentliche Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichbarkeit des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht), haftet Diez auch für leichte Fahrlässigkeit. In beiden vorstehenden Fällen haftet Diez nur bis zur vorhersehbaren, typischerweise auftretenden Schadenshöhe. Soweit nicht vorstehend etwas anderes geregelt ist, ist die Haftung von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH ausgeschlossen.

    3. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH ist in gleicher Weise gemäß den vorstehenden Regelungen beschränkt.

  9. Eigentumsvorbehalt


    1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, gilt Folgendes:

    2. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH (Vorbehaltsware). Im Falle einer Zahlungsvereinbarung durch Scheck erstreckt sich der Vorbehalt auf die Gutschrift des erhaltenen Schecks bei Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH. Der Eigentumsvorbehalt besteht auch dann fort, wenn die Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

    3. Der Kunde ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Maschinenbruch, Wasser, Feuer und sonstige Schäden zu versichern. Weist der Kunde den Abschluss einer solchen Versicherung nicht schriftlich nach, kann Diez die Vorbehaltsware für den Kunden versichern und diese Kosten in Rechnung stellen. Etwaige Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Kunde rechtzeitig auf seine eigenen Kosten durchzuführen.

    4. Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.

    5. Über Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde Diez unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten der Beseitigung solcher Maßnahmen gehen zu Lasten des Kunden.

    6. Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiter zu verkaufen oder deren Gebrauch entgeltlich Dritten zu überlassen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte aus der Weiterveräußerung oder Gebrauchsüberlassung an Diez in Höhe des Rechnungswertes der Erstveräußerung der Vorbehaltsware zuzüglich 20 % ab, unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Verarbeitung weitergegeben werden und ohne dass es hierzu noch einer besonderen Abtretungserklärung im Einzelfall bedarf. Diez nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Hiervon wird Diez Gebrauch machen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Diez nicht nachkommt oder wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Kunden gestellt wird.

    7. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht der Diez gehörenden Waren durch den Kunden steht Diez das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeitenden Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Für die entstehende neue Sache gilt sonst das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

    8. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Diez zur Rücknahme nach schriftlicher Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet, ohne dass die Rücknahme automatisch den Rücktritt von dem Liefervertrag bedeutet. In diesem Fall ist der Ablauf der Lieferfrist gehemmt. Diez behält sich vor, nach Behebung des Leistungshindernisses oder Leistung einer Sicherheit den Kunden unter erneuter Geltung und Fortlauf der vereinbarten Lieferfrist zu beliefern. Hiervon unberührt bleibt das Recht von Diez nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten.

    9. Diez ihr zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

  10. Schadensersatz
    1. Tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurück oder kommt der Kunde seiner Abnahmeverpflichtung – nach Verstreichen einer von Diez gesetzten Nachfrist – nicht nach, so gilt:
    2. Unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schadensersatz geltend zu machen, kann Diez GmbH Schadensersatz in Höhe einer Pauschale von 5 % des Verkaufspreises-Netto fordern. Es handelt sich nicht um eine Vertragsstrafe. Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.

  11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand Ist der Besteller Kaufmann, so gilt:


    1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Diez und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

    2. Erfüllungsort für die von beiden Seiten zu erbringenden Leistungen ist Sonneberg.

    3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Sonneberg.

 

(Stand 10/2017)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die
REPARATUR- und MONTAGELEISTUNGEN
der
Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH

  1. Geltungsbereich

    Die Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH mit Sitz in Sonneberg hat die Geschäftsfelder: I. Vertrieb, II. Reparatur- und Montageleistungen, III. Schulungen und IV. Vermietung.
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Reparaturbedingungen“) gelten für alle Reparaturen von Maschinen und Geräten, Montage- und Instandhaltungsleistungen („Reparaturen“) im Auftrag für Auftraggeber. Die AGB für die anderen Bereiche können im Internet unter www.diez-schulungen.de eingesehen werden.
    Diese Reparaturbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Reparaturbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, dass wir ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Auch wenn die Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH in Kenntnis von diesen Reparaturbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers die Reparatur vorbehaltlos ausführt, bedeutet dies keine Zustimmung. Diese Reparaturbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
  2. Preise und Kostenvoranschlag

    Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines gesonderten, entgeltlichen schriftlichen Auftrags zur Erstellung eines Kostenvoranschlages. In diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen.
    Liegt dem Reparaturauftrag keine verbindliche Preisangabe i. S. von Abs. (1). sondern ein einfacher Kostenvoranschlag zugrunde, so darf der Gesamtpreis bei der Berechnung des Auftrags überschritten werden, sofern die Überschreitung der Kosten bei Erstellung des Kostenvoranschlages für den Auftragnehmer nicht erkennbar war. Werden die Kosten voraussichtlich um mehr als 20 % überschritten, so hat dies die Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen und dessen Einverständnis zur Fortführung der Arbeiten einzuholen.
    Mangels Kostenvoranschlag erfolgt die Vergütung auf Grundlage der bei Auftragserteilung jeweils gültigen Verrechnungsätze der die Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH gemäß Aushang, welche der Kunde auch anfordern kann.
    Mit Ausnahme von Geschäftsführern sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, vom schriftlich geschlossenen Vertrag, einschließlich dieser Reparaturbedingungen, abweichende mündliche Abreden zu treffen.
  3. Verbindlicher Fertigstellungstemin

    Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten.
    Verzögert sich die Durchführung der Arbeiten durch Arbeitskämpfe oder durch den Eintritt von sonstigen Umständen, die von die Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH nicht zu vertreten sind (z. B. verzögerte Belieferung mit Ersatzteilen), so tritt, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung der Reparatur von nicht unerheblichem Einfluss sind, eine angemessene Verlängerung des verbindlich vereinbarten Fertigstellungstermins ein.
    Erwächst dem Auftraggeber infolge des Verzuges ein Schaden, so kann er ausschließlich eine pauschale Verzugsentschädigung verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 5 % der Netto-Reparaturvergütung.
    Setzt uns der Auftraggeber nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Erbringung der Reparaturleistung und wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt; davon unberührt bleiben die gesetzlichen Ausnahmefälle, in denen keine Fristsetzung erforderlich ist. Auf Verlangen der Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH hat der Auftraggeber binnen angemessener Frist mitzuteilen, ob er sein Recht zum Rücktritt ausüben will. Weitere Ansprüche wegen Verzuges bestimmen sich ausschließlich nach Ziffer 8 (2) dieser Reparaturbedingungen.
  4. Abnahme

    (1) Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb der Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH, soweit nichts anderes vereinbart ist.
    (2) Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er es schuldhaft versäumt, den Auftragsgegenstand innerhalb von vier Arbeitstagen nach Meldung der Fertigstellung, der Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf einen Arbeitstag.
    (3) Sollte sich die Abnahme aus Gründen verzögern, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so gilt nach Ablauf von 12 Werktagen seit Meldung der Fertigstellung die Abnahme als erfolgt.
  5. Vergütung

    Die Preise des Auftragnehmers sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Verbrauchern handelt es sich um Bruttopreise.
    Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr.
    Wir sind berechtigt, auf die Reparaturvergütung vom Auftraggeber eine angemessene Anzahlung bzw. Vorauszahlung zu verlangen.
    Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  6. 6. Gefahrübergang

    (1) Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über.
    (2) Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
  7. Mängelhaftung

    Gegenüber Verbrauchern:
    Es gelten die gesetzlichen Regelungen.

    Gegenüber Unternehmern:

    Für Mängel der Reparaturleistung haftet die Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Auftraggebers unbeschadet der Ziffern 7 Abs. 3 und Ziff. 8. dieser Reparaturbedingungen in der Weise, dass Mängel zu beseitigen sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
    Eine Haftung der Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH besteht nicht, wenn der Mangel auf einem Umstand beruht, der in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers fällt.
    Der Auftraggeber hat das Recht zur Minderung und zum Rücktritt nach den gesetzlichen Bestimmungen, falls die Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH eine gesetzte angemessene Frist fruchtlos verstreichen lässt. Unberührt bleiben weitere Ansprüche des Auftraggebers gemäß Ziffer 8 dieser Reparaturbedingungen.
  8. Sonstige Haftung der Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH

    Gegenüber Verbrauchern:
    Es gelten die gesetzlichen Regelungen.

    Gegenüber Unternehmern:
    Der Auftraggeber kann weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, insbesondere auch Ersatz von nicht am Reparaturgegenstand selbst entstandenen Schäden, nur ausschließlich in folgenden Fällen geltend machen: bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers, der Organe oder leitender Angestellter, bei Mängeln, die der Auftragnehmer arglistig verschwiegen hat, bei schuldhafter Verletzung von Körper, Leben, Gesundheit, falls der Auftragnehmer eine Garantiezusage erteilt hat und falls der Auftragnehmer nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haften sollte. Außerdem haftet der Auftragnehmer bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzten Fall jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer sind ausgeschlossen.
  9. Verjährung

    Gegenüber Verbrauchern:
    Es gelten die gesetzlichen Regelungen.

    Gegenüber Unternehmern:
    Alle Ansprüche des Auftraggebers verjähren in 12 Monaten. Werden Reparaturarbeiten für den Auftraggeber erbracht, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursachen, so gelten die gesetzlichen Fristen. Die gesetzlichen Fristen gelten auch in den Fällen eventueller Ansprüche des Auftraggebers gemäß Ziffer 8 dieser Reparaturbedingungen.
  10. Eigentumsvorbehalt

    An allem im Rahmen von Reparaturen verwendeten Zubehör, Ersatzteilen und Austauschaggregaten behält sich die Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen aus dem Vertrag das Eigentum vor. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf alle Rechnungen aus der Geschäftsverbindung.
    Wird der Reparaturgegenstand mit Ersatz- bzw. Austauschteilen der Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH verbunden und ist der Reparaturgegenstand als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Auftraggeber der Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung anteilsmäßig Miteigentum, soweit der Reparaturgegenstand ihm gehört. Der Auftraggeber verwahrt für die Diez Aus- und Fortbildungszentrum GmbH ein solches Miteigentum.
  11. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht

    Ist der Besteller Kaufmann, so gilt: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.
    Für die Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


(Stand 10/2017, überarbeitet 04/2021)