Teleskopladerfahrer-Ausbildung
Ziel der Ausbildung:
Um eine Teleskopmaschine bedienen zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Jeder Bediener muss somit über eine Ausbildung und Beauftragung verfügen, der mit Teleskopmaschinen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen kann.
Das Bedienen von Teleskopen erfordert eine Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-009.
Die Ausbildung gliedert sich im wesentlichen in vier Stufen auf:
- 1: Grundausbildung und allgemeine Qualifizierung (Gabelzinken, Schaufel, Lasthaken) für Personen mit mindestens einjähriger, nachweisbarer Praxiserfahrung (1 Tag)
- 1: Grundausbildung und allgemeine Qualifizierung (Gabelzinken, Schaufel, Lasthaken) für Neueinsteiger (2 Tage)
- 2a: Roto mit Winde, Lasthaken (1 Tag - Stufe 1 Grundvoraussetzung)
- 2b: Zusatzqualifizierung Hubarbeitsbühne nach DIN EN 280 (1 Tag - Stufe 1 Grundvoraussetzung)
Eine Vielzahl von Unfällen, zum Teil auch mit tödlichem Ausgang, beim Arbeiten mit Teleskopen zeigt uns, wie wichtig eine richtige Ausbildung ist.
Teilnehmervoraussetzung:
- Mindestalter 18 Jahre
- körperliche Eignung
- geistige und charakterliche Eignung
- die Teilnehmer müssen die deutsche Sprache gut verstehen und sprechen können
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und Prüfung dürfen die Fahrerinnen und Fahrer mit der Führung von Teleskopstaplern vom Unternehmer bzw. der Unternehmerin beauftragt werden. Die Beauftragung beschränkt sich auf die erworbenen Ausbildungsstufen. Diese Beauftragung ist schriftlich zu erteilen. Die schriftliche Beauftragung kann formlos erfolgen.
Inhalt der Fahrerschulung Stufe 1(verkürzte Praxisausbildung):
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern
- Umsturzgefahren
- Anfahren, Überfahren, Anschwenken
- Umgang mit Lasten
- Auswahl und Wechsel von Anbaugeräten, Einsatz von Schnellwechseleinrichtungen (SWE)
- Arbeiten in der Nähe von Frei-/ Fahrleitungen
- Transport, Verladung, öffentlicher Straßenverkehr, Sonderrechte
- Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum (RSA/ArbStättV)
- Qualifikation und Pflichten
- Prüfungen
- Sicheres Durchführen der erforderlichen Wartungsarbeiten
- Unfallgeschehen
- Sondereinsätze
- Fahrübungen
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung
Inhalte der Stufe 2b werden nach DGUV Grundsatz 308-008 ausgebildet.
Ausbildungsdauer/Ausbildungskosten:
Stufe 1:
2 Tage (20 LE)
Stufe 2a:
1 Tag (10 LE)
Stufe2b:
1 Tag (10 LE)
Stufe 3 - Jährliche Unterweisungen:
Kombinieren Sie mehrere Kurse an aufeinander folgenden Tagen. Sichern Sie sich Ihren Vorteilspreis.
Fragen Sie auch nach unseren Gruppenpreisen!
Preise auf Anfrage.
Bei Teilnehmerzahl über fünf Personen Sonderpreis und Schulungen vor Ort möglich.
Verpflegung (Warm-, Kaltgetränke und Snacks nach geltenden Hygieneschutzmaßnahmen) inklusive.
Nächste Termine
Grundausbildung (1)
Am 04.04.2023 (Dauer je nach Ausbildungsstufe)
Ausbildungsstufe 2a (drehbarer Oberwagen)
Die Stufe 1 muss vorhanden sein!
Ausbildungsstufe 2b (Einsatz als Hubarbeitsbühne)
Die Stufe 1 muss vorhanden sein!
Jährliche Unterweisung
Jederzeit als Onlineunterweisung oder nach Absprache