Kranführer-Ausbildung

Ziel der Fahrerschulung:
Um einen Kran führen zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Jeder Betrieb muss somit über Kranführer verfügen, die mit Kranen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können.
 
Das Bedienen von Kranen erfordert die Ausbildung nach DGUV Vorschrift 52 (ehemals BGV D6) Kranführer, Instandhaltungspersonal. In dieser Vorschrift ist festgelegt, dass jeder Kranführer eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat.Weiterhin muss ein schriftlicher Fahrauftrag durch die jeweilige Firma erteilt werden.
 
Eine Vielzahl von Unfällen, zum Teil auch mit tödlichem Ausgang belegt die Wichtigkeit der Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.

Es müssen eine Vielzahl von Vorschriften, Regeln und Informationen beachtet werden, damit jemand einen Kran bedienen darf. Laut DGUV Grundsatz 309-003 gliedert sich die Ausbildung für den Kranführerschein in 3 Stufen:

Beim Verhältnis der Dauer der theoretischen zur praktischen Unterweisung hat sich das Verhältnis 3 zu 5 bewährt.

Voraussetzungen zur Teilnahme am Lehrgang:

  • Mindestalter 18 Jahre (im Rahmen der Berufsausbildung möglich - Einzelfallprüfung)
  • die Teilnehmer sollten im Besitz der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach berufsgenossenschaftlichem Grundsatz G 25 (Fahr-, und Steuertätigkeiten) sein.
  • körperliche Eignung und geistige Eignung( G25 - „Fahr- und Steuertätigkeiten“ - Arbeitsmedizinische Vorsorge)
  • die Teilnehmer müssen die deutsche Sprache gut verstehen und sprechen können
  • Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge
  • Fähigkeit Signale zu verstehen, zu erlernen und anwenden zu können
  • Eigenschaften wie Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • DGUV V1
  • DGUV V52

Nach erfolgreicher Teilnahme an der theoretischen und praktischen Fahrprüfung bekommt der Kranführer Fahrausweis.

Inhalt der Kranschulung:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Krane und Anschlagmittel
  • Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfungen
  • Anschlagen von Lasten
  • Umgang mit Lasten
  • Sondereinsätze
  • Praktische Übungen

Ausbildungsdauer

  • kraft- und teilkraftbetriebene Krane: 1 tägiger Lehrgang
  • LKW-Lade- und Anbaukrane: 1-2 Tage (auf Anfrage)

Verpflegung (Warm-, Kaltgetränke) inklusive.

Preis auf Anfrage

Nächste Termine

 

 

16.05.2023

15.06.2023

12.07.2023

 

 

Jährliche Unterweisung

Jederzeit als Onlineunterweisung oder nach Absprache

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