Ziel der Fahrerschulung:
Um einen Kran führen zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Jeder Betrieb muss somit über Kranführer verfügen, die mit Kranen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können.
Das Bedienen von Kranen erfordert die Ausbildung nach DGUV Vorschrift 52 (ehemals BGV D6) Kranführer, Instandhaltungspersonal. In dieser Vorschrift ist festgelegt, dass jeder Kranführer eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat.Weiterhin muss ein schriftlicher Fahrauftrag durch die jeweilige Firma erteilt werden.
Eine Vielzahl von Unfällen, zum Teil auch mit tödlichem Ausgang belegt die Wichtigkeit der Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
Es müssen eine Vielzahl von Vorschriften, Regeln und Informationen beachtet werden, damit jemand einen Kran bedienen darf. Laut DGUV Grundsatz 309-003 gliedert sich die Ausbildung für den Kranführerschein in 3 Stufen:
Beim Verhältnis der Dauer der theoretischen zur praktischen Unterweisung hat sich das Verhältnis 3 zu 5 bewährt.
Voraussetzungen zur Teilnahme am Lehrgang:
Nach erfolgreicher Teilnahme an der theoretischen und praktischen Fahrprüfung bekommt der Kranführer Fahrausweis.
Inhalt der Kranschulung:
Ausbildungsdauer
Verpflegung (Warm-, Kaltgetränke) inklusive.
Preis auf Anfrage
16.05.2023
15.06.2023
12.07.2023
Jährliche Unterweisung
Jederzeit als Onlineunterweisung oder nach Absprache