Jährliche Unterweisung Hubarbeitsbühne (HAB)

Die jährliche Unterweisung für Flurförderzeuge besteht aus folgenden Themen.

Ausbildungsinhalt

  • Einteilung der Hubarbeitsbühne
  • Berechtigung zum Führen einer Hubarbeitsbühne
  • Eignung des Bedienpersonals
  • Beauftragung des Bedienpersonals
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSAgA)
  • Sicheres Bedienen der Hubarbeitsbühne
    • vor dem Einsatz der Hubarbeitsbühne
    • während des Einsatzes
    • nach Beendigung des Einsatzes mit der Hubarbeitsbühne
  • Fragenpool

Allgemeine Informationen:

An der jährlichen Onlineunterweisung können nur Personen teilnehmen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine Ausbildungsqualifikation der Stufe 1 (Allgemeine Ausbildung) oder Stufe 3 (innerbetriebliche Ausbildung) erfolgreich absolviert haben. Die FVG mbH behält es sich vor vereinzelt die entsprechenden Vorkenntnisse zu kontrollieren.

Die Onlineschulung der jährlichen Unterweisung ersetzt keine Ausbildung im Umgang mit der Hubarbeitsbühne und gilt nicht als Berechtigung eine Hubarbeitsbühne zu benutzen. 

Wichtig!

Die Verantwortung zur Erfüllung der Unterweisungspflichten verbleibt beim Arbeitgeber.
Unsere Unterweisungsmodule unterstützen Sie bei der Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen.
Jeder Arbeitgeber prüft, inwieweit Einweisungen, praktische oder theoretische Unterweisungen, sowie individuelle Anweisungen für seinen Betrieb relevant sind.