Befähigte Person Flurförderzeuge
Der Unternehmer steht in der Verantwortung nur geeignetes Personal und geeignete Technik einzusetzen. Mit der Ausbildung zur befähigten Person erhalten Sie die Sachkunde zur Prüfung von Flurförderzeugen gemäß den Regelwerken der DGUV Vorschriften.
Zielgruppe:
Personen die aufgrund Ihrer beruflichen Ausbildung und Tätigkeit Prüfungen nach DGUV Vorschrift 68 §37 durchführen bzw., dies zukünftig beabsichtigen.
Voraussetzungen:
Laut § 2 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung hat eine befähigte Person durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel zu verfügen.
Inhalte:
- Rechtsordnung
- Aufgaben und Funktion der Berufsgenossenschaften
- Rechtsfolgen
- Arbeitsunfälle und deren Folgen
- Unfallzahlen und Statistik
- Vorschriften und Regelwerke
- Voraussetzungen an die befähigte Person
- Beauftragung
- Aus- und Weiterbildung
- Prüfungsfristen und Inhalt der Prüfung
- Dokumentation
- Prüfung von Flurförderzeugen, Anbaugeräten in Theorie und Praxis
Teilnehmerabschluss:
Teilnehmerzertifikat
Ausbildungsdauer:
2 Tage
Information:
- Ausbildung inkl. Lernmittel
- Catering während der Ausbildungsdauer
- Eintrag in Sachkundigenportal
- Sachkundigenausweis
Termine
15.05.+16.05.2024
und auf Anfrage gerne bei Ihnen vor Ort
Auffrischungen/ Folgeausbildung: alle 3 Jahre
Befähigte Personen müssen sich nach VDI 4068 alle 3 Jahre fortbilden, damit Ihre Qualifizierung weiter besteht.