Befähigte Person Flurförderzeuge
Befähigte Person/ Sachkundiger für Flurförderzeuge/ Gasprüfung----KOMBISEMINAR
Der Unternehmer steht in der Verantwortung nur geeignetes Personal und geeignete Technik einzusetzen. Mit der Ausbildung zur befähigten Person erhalten Sie die Sachkunde zur Prüfung von Flurförderzeugen gemäß den Regelwerken der DGUV Vorschriften.
Zielgruppe:
Personen die aufgrund Ihrer beruflichen Ausbildung und Tätigkeit Prüfungen nach DGUV Vorschrift 68 §37 durchführen bzw., dies zukünftig beabsichtigen.
Voraussetzungen:
Laut § 2 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung hat eine befähigte Person durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel zu verfügen.
-Mindestalter 18 Jahre - Berufserfahrung im Umgang mit Flurförderzeugen
Vorteile:
- Erweiterung der Fachkompetenz
- Umsetzung der Norm FEM 4.004
Inhalte des Kombiseminares:
Tag 1:
- Anforderungen an die befähigte Person
- Gesetze und Verordnungen
- Rechtliche Grundlagen
- Technische Regelwerke
- Arbeitsschutzvorschriften
- Voraussetzungen an die befähigte Person
- Pflichten und Verantwortlichkeiten
- Verantwortung und Haftung
- Unfallverhütungsvorschriften
- Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Flurförderzeugen
Tag 2:
- Einführung in die Thematik
- Arten von Gasanlagen
- Befähigte Person nach TRBS 1203
- Rechtliche Grundlagen
- Gefährdungsbeurteilung
- Brand- und Explosionsgefahren
- Gefahrstoffe und Kennzeichnung
- Arbeiten an Gasanlagen
- In- und Außerbetriebnahme von Gasanlagen
Teilnehmerabschluss:
Teilnehmerzertifikat + Chipkarte
Ausbildungsdauer:
2 Tage
Information:
- Ausbildung inkl. Lernmittel
- Catering während der Ausbildungsdauer
-
Termine
26.+27.08.2024
und auf Anfrage gerne bei Ihnen vor Ort
Auffrischungen/ Folgeausbildung: alle 3 Jahre
Befähigte Personen müssen sich nach VDI 4068 alle 3 Jahre fortbilden, damit Ihre Qualifizierung weiter besteht.