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schulung
Der Unternehmer steht in der Verantwortung nur geeignetes Personal und geeignete Technik einzusetzen. Mit der Ausbildung zur befähigten Person erhalten Sie die Sachkunde zur Prüfung von Flurförderzeugen gemäß den Regelwerken der DGUV Vorschriften.
Zielgruppe:
Personen die aufgrund Ihrer beruflichen Ausbildung und Tätigkeit Prüfungen nach DGUV Vorschrift §37 durchführen bzw., dies zukünftig beabsichtigen.
Voraussetzungen:
Meister/in, Techniker/in, Ingenieure, Personen die als Monteure für Flurfördertechnik mind. vierjährige Berufserfahrung nachweisen können
Inhalte:
Teilnehmerabschluss:
Teilnehmerzertifikat
Ausbildungsdauer:
2 Tage
Information:
04.+ 05.09.2023
und auf Anfrage gerne bei Ihnen vor Ort
Auffrischungen:
04.09.2023